Lohnquote

Lohnquote
Lohnquote,
 
Anteil der Arbeitnehmerentgelte (Löhne und Gehälter) am Volkseinkommen; sie hat in Deutschland (früheres Bundesgebiet, ab 1991 einschlißlich neue Bundesländer) von (1950) 58,2 %, über (1960) 60,1 % und (1970) 68,0 % bis zu Beginn der 80er-Jahre stetig zugenommen (Höchstwert 1982: 76,9 %) und ist seitdem rückläufig (2000: 72,3 %). Die Lohnquote spielt in der verteilungspolitischen Debatte eine große Rolle, berücksichtigt jedoch nicht, dass der Anteil der abhängig Beschäftigten an den Erwerbstätigen ebenfalls zugenommen hat, während die Zahl der Selbstständigen laufend zurückgegangen ist. Aus diesem Grund wird eine bereinigte Lohnquote berechnet, d. h. der Anteil der Arbeitnehmerentgelte am Volkseinkommen, wie er sich bei konstanter Beschäftigtenstruktur ergeben hätte. Diese Lohnquote ist relativ konstant; sie schwankte in den Jahren 1960 bis 2000 zwischen 60,1 % und 62,6 %, wobei die Beschäftigtenstruktur von 1960 zugrunde gelegt wurde. Beide Quoten haben jedoch für die Lohnverhandlungen nur eine begrenzte Aussagekraft, weil sie sich auf die Gesamtwirtschaft beziehen, während die Lohnverhandlungen für einzelne Branchen geführt werden. Außerdem handelt es sich um zwei sehr globale Größen, in denen z. B. auch die Gehälter hoch dotierter Spitzenmanager enthalten sind. Schließlich zeigt ein Vergleich der Lohnquote mit den Inflationsraten, dass in Zeiten hoher Inflationsraten die Preissteigerungen weitgehend durch Lohnerhöhungen ausgeglichen werden konnten und die Lohnquote sogar anstiegen; in Zeiten relativer Preisstabilität gingen sie zurück.
 
In der Diskussion um die Einkommensverteilung spielen weitere Einkommensquoten eine Rolle. So wird eine Gewinnquote im weiteren Sinn (Profitquote) berechnet als Anteil der Unternehmens- und Vermögenseinkommen am Volkseinkommen. Diese Gewinnquote und die Lohnquote ergänzen sich zu 100 % und werden als Verteilungsquoten des Volkseinkommens interpretiert, d. h. als Anteile, die auf die Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital entfallen. Hier stellt sich aber das Problem, dass in der Lohnquote nicht der Anteil aller dem Produktionsfaktor Arbeit zuzurechnenden Einkommen erfasst wird. Daher wird seit Ende der 80er-Jahre eine Arbeitseinkommenquote berechnet, die die Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit (Arbeitnehmerentgelt) sowie den kalkulatorischen Unternehmerlohn (Arbeitseinkommen der Selbstständigen und der mithelfenden Familienangehörigen) umfasst. Der kalkulatorische Unternehmerlohn lässt sich nicht direkt aus der Statistik ablesen, daher wird es als fiktive Größe unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Bruttoeinkommens der beschäftigten Arbeitnehmer berechnet. Arbeitseinkommenquote und bereinigte Lohnquote stehen in einem festen Verhältnis zueinander. Weiterhin wird eine Gewinnquote im engeren Sinn als Anteil der Unternehmensgewinne am Volkseinkommen und eine Vermögensquote als Anteil der Vermögenseinkommen privater Haushalte sowie des Staates am Volkseinkommen berechnet. Da die Lohnquote und andere Einkommensquoten die Umverteilung der Einkommen durch den Staat mittels Steuern und Sozialbeiträgen nicht berücksichtigen, informieren sie nicht über die Verteilung der verfügbaren Einkommen.

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Lohn|quo|te, die: Anteil der Löhne am Umsatz od. am Bruttosozialprodukt.

Universal-Lexikon. 2012.

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